Erstberatung / IOTN-Feststellung
Erste Untersuchung, Beratung und Feststellung des Behandlungsbedarfs (IOTN).
Kosten
Transparent von Anfang an: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Kosten und möglichen Rückerstattungen durch die Krankenkasse.
Erste Untersuchung, Beratung und Feststellung des Behandlungsbedarfs (IOTN).
Anfertigung der erforderlichen diagnostischen Unterlagen (Untersuchung, Fotos, Röntgenbilder, digitaler Scan und Modelle usw.), medizinische Auswertung, ausführliches Therapiegespräch und ggf. Antragstellung bei der jeweiligen Krankenkasse. Siehe auch die Informationen auf voek.info.
In der Regel vor dem vollendeten 10. Lebensjahr, abnehmbar oder festsitzend.
Therapie von Kreuzbissen (seitlich oder vorne) oder von ausgeprägten Kieferfehlstellungen (z. B. Unterkiefer zu weit hinten oder zu weit vorne) mit myofunktionellen Problemen (Mundatmung, inkompetenter Lippenschluss, Lippenhabit etc.).
Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse bis zu 80 % bei Vorliegen aller Bewilligungsvoraussetzungen – siehe dazu die Erläuterungen zum Honorartarif für die interzeptive Behandlung.
Ca. ab dem 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Hauptbehandlungszeitraum für Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen mit festsitzenden Apparaturen (Multibracket-Apparaturen).
Bei Vorliegen einer IOTN-4- oder IOTN-5-Fehlstellung erhalten Sie von Ihrer Kasse 80 % des Kassenvertragstarifs rückerstattet – mehr dazu unter Gratiszahnspange.
Therapie von Zahnfehlstellungen mit Kunststoffschienen.
Ob der bislang übliche Zuschuss (BVA und KFA) gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen. Für den Richtwert siehe Autonome Honorarrichtlinien 2026.
Therapie von Zahnfehlstellungen mit außenliegender, festsitzender Apparatur (Metall- oder Keramikbrackets).
Ob der bislang übliche Zuschuss gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen. Für den Richtwert siehe Autonome Honorarrichtlinien 2026.
Festsitzende Apparaturen + chirurgischer Eingriff bei ausgeprägten Kieferwachstumsstörungen (Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, zu kleiner oder zu großer Unterkiefer, Gesichtsasymmetrien etc.).
Ob der bislang übliche Zuschuss gewährt wird, liegt im Ermessen der Krankenkassen.
Enge Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie im Landeskrankenhaus Salzburg.
Stabilisierung des Behandlungsergebnisses: Oberkiefer-Kunststoffschiene (nachts zu tragen), im Unterkiefer ein festsitzender Retainer aus Metall oder hochwertigem Kunststoff (innenliegend geklebt, Eckzahn bis Eckzahn).
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Die Kosten können gerne auf maximal drei Raten aufgeteilt werden. Wie unsere Preise festgelegt werden, erklären wir in den FAQ.